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Preis zzgl. 7,50 Euro Batteriepfand
QMP Batterie
Typ 12N5-3B
in unserem Programm haben wir Batterien
der Marken QMP und Exide für (fast) alle Motorradtypen und Motorrad Marken!
Hier geht es zur Zuordnungsliste
für Ihre Motorradmarke:
Aprilia, Benelli, BMW, Gagiva, Daelim, Derbi, Ducati,
Fantic, Gilera, Harley, Heinkel, Herkules (Sachs), Honda, Hyosung / Hyundai,
Italjet, Itteco, Kawasaki, KTM, Kymco, Lavera, Maico, Malagutti, MBK, Moto Guzzi,
MZ und MuZ, Peugeot, PGO, Piaggio ( Vespa ), Puch, Sachs, Sanyang, SYM, Simson,
Suzuki, Triumph, Vespa, Winking, Yamaha usw.
QMP Batterie Typ 12N5-3B
Abmessungen in mm 118 x 58 x 128
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Batterietyp: 12N5-3B
Spannung/Kapazität: 12 Volt/ 5Ah
Abmessungen: L*B*H 118 / 58 / 128 mm
Gewicht: ca. 2,0 kg Batterie wird ohne Säure geliefert!
Verwendungsmöglichkeiten zum Beispiel für:
- Ohne Gewähr, Irrtum vorbehalten -
Kawasaki AR125 A1A-A8 125 ccm, Bj.:
AR125 B1-B8 125 ccm, Bj.:
AR125 S 125 ccm, Bj.:
MAICO
MD 250, 250 Cup
MZ und MuZ
125 Roadstar alle Bj.
251 / 301 Saxon Fun / Tour Bj. 93-94
PUCH
Lido 80 SE
SIMSON
Bunny Roller SR 50 / SR 80 alle Bj.
SUZUKI
GT 125 Bj. 74 - 79
GT 250, RG 250 Gamma bis Bj. 88
DR 600 R / RU / S / SU / Dakar Bj. 85-89
DR 650 R / RU / RS / RSU / Dakar Bj. 90-91
YAMAHA
RD 125 LC alle Bj. 82
Hier ein Musterbeispiel!

Hinweis zur Batterieentsorgung und zum Batteriepfand
Laut § 10 der Batterieverordnung ist vom Verkäufer ein Pfand
in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endverbraucher zum Zeitpunkt des Kaufs keine gebrauchte Starterbatterie zurückgibt.
Sofern kein Pfand seitens des Verkäufers erhoben wird,
ist dieser Betrag auch nicht vom Kaufpreis abzugsfähig
Hinweis zu §11 / §12 Batterieverordnung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder
Akkus enthalten, sind wir verpflichtet, sie gemäß der Batterieverordnung auf Folgendes hinzuweisen:
Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie
sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch
in z.B. in kommunalen Sammelstellen unentgeltlich zurückgeben.
Folgende Abwicklungsvarianten für das Batteriepfand sind möglich:
1.) Es wird kein Pfand erhoben wenn Sie uns per Brief bereits vor Versand einen Entsorgungsnachweis Ihrer alten Batterie erbringen!
Oder auch:
2.) Es wird der gesetzliche Batteriepfand in Höhe von 7,50 € erhoben, auf der Rechnung wird der Betrag ausgewiesen.
Sie können als Endverbraucher die Alt-Fahrzeugbatterie auch
bei einer kommunalen Sammelstelle abgeben, dort die
Rechnung abstempeln und unterschreiben lassen und diesen
bei uns abgeben, oder per Briefpost an uns senden.
Das Pfand wird Ihnen dann erstattet.
Hinweis gemäß § 18 Batteriegesetz:

Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchkreuzten Mülltonne gekennzeichnet. In der Nähe des Mülltonnensymbols befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes. Cd steht für Cadmium, Pb für
Blei und Hg für Quecksilber.
Endverbraucher sind verpflichtet, gebrauchte Starterbatterien
z.B. an eine kommunale Sammelstelle zurückzugeben.
Preis zzgl. 7,50 Euro Batteriepfand
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